In den Ferien geht es wieder ins Kino

Viele Monate mussten wir auf das Filmvergnügen außerhalb der eigenen vier Wände verzichten. Seit dem 1. Juli haben die Kinosäle in NRW wieder geöffnet und erwarten ihre Besucher. Trotz sinkender Coronazahlen gibt es bei einem Besuch einige Dinge zu beachten, damit der Kinobesuch ein voller Erfolg wird.

Coronaregeln für den Kinobesuch

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres brauchen beim Betreten des Kinos keinen Test vorlegen. Für alle anderen Besucher gelten die Regelungen, die vom Kinobetreiber festgelegt werden. Durch die angepasste Coronaschutzverordnung gibt es derzeit vier Inzidenzstufen, die auch für Kinobetreiber ein unterschiedliches Handeln vorschreiben.

  • Inzidenzstufe 0: Wahlweise Test/ Nachweise oder eine Sitzanordnung nach dem Schachbrettmuster, um Abstand zu gewährleisten
  • Inzidenzstufe 1 bis 3: Es müssen Negativtests oder Impfbestätigungen vorgelegt wegen. Zusätzlich werden die Sitzmöglichkeiten nach dem Schachbrettmuster verteilt.

Welche Ansteckungszahlen mit welcher Inzidenzstufe in Verbindung stehen, entnehmen Sie bitte den aktuellen Coronaschutzverordnungen.

Mundschutz muss weiterhin sein

Trotz dieser Auflagen sollte jeder Kinobesuch ein tolles Erlebnis werden. Der Mundschutz muss vom Eingang bis zum Sitzplatz getragen werden, anschließend ist die Maske keine Pflicht mehr. Diese Regelung macht es möglich, einen Film mit den üblichen Knabbereien wie Popcorn und Snacks zu genießen. Die Kinobetreiber entscheiden auch selbst, ob die Hände vor dem Eintritt in den Kinosaal zu desinfizieren sind. Diese Regelungen sind von Kino zu Kino verschieden.

Damit der Kinobesuch zum Erlebnis wird

Unabhängig von den Coronavorschriften sollten Sie einige Dinge beachten, wenn Sie einen Kinobesuch mit Ihrem Nachwuchs planen. Achten Sie unbedingt darauf, dass der Film altersentsprechend ist. Damit ist nicht nur die offizielle Altersfreigabe gemeint, sondern auch der Inhalt des Films. Es gibt Jungen, die kein Bedürfnis nach Actionfilmen haben und lieber einen Trickfilm sehen möchten. Als Eltern kennen Sie Ihr Kind am besten und sollten auf die Vorlieben Ihres Kindes eingehen. Das bedeutet jedoch nicht, ständig Abenteuerfilme anzusehen, wenn der Nachwuchs anschließend überdreht reagiert.

Das sollte Ihr Kind für den Kinobesuch beherrschen

Achten Sie daher darauf, dass der Kinobesuch nicht zur Regelmäßigkeit wird und etwas Besonderes bleibt. Erklären Sie Ihrem Nachwuchs, dass er still auf dem Platz sitzen muss, dass nur geflüstert werden sollte und dass der Kinosaal nur im Notfall verlassen werden darf. Testen Sie die Ausdauer des Kindes, indem Sie bei einem Fernsehfilm oder Video prüfen, wie lange Ihr Kind sich auf einen Film konzentrieren kann. Auch diese Fähigkeit ist nicht unbedingt altersabhängig, da die Konzentrationsfähigkeit durch die Nutzung digitaler Geräte abnimmt. Besuchen Sie eine Filmvorführung daher nicht nur, um den Sonntagnachmittag über die Bühne zu bringen. Ihr Kind sollte in der Lage sein, den gesamten Film aufmerksam zu verfolgen und für sich etwas aus dem Inhalt mitzunehmen.

Darf mein Kind alleine ins Kino?

Wenn Sie während der Schulferien arbeiten müssen, wird Ihr Kind vielleicht einen Besuch mit Freunden im Kino planen. Dazu müssen Sie wissen, dass eine schriftliche Einverständniserklärung durch die Eltern nicht ausreicht, damit das Kind das Kino alleine besuchen darf. Hierfür gibt es konkrete Regeln, die im Jugendschutzgesetz festgelegt sind.

Gehen Kinder alleine ins Kino, dürfen sie nur Filme mit entsprechender Altersfreigabe ansehen. Werden Sie von Erwachsenen begleitet, dürfen die Begleitpersonen entscheiden.

Auch bei den Filmzeiten gibt es Vorschriften, bei denen das Alter des Kindes entscheidet.

  • 6 bis 13 Jahre: bis maximal 20.00 Uhr
  • 14 bis 15 Jahre: bis maximal 22.00 Uhr
  • 16 bis 18 Jahre: bis maximal 24.00 Uhr

Die Filme müssen zu den angegeben Zeiten zu Ende sein, damit die Kinder das Kino pünktlich verlassen haben. Auch hier gilt, dass diese Regelungen beachtet werden müssen, wenn Kinder ohne Aufsichtspersonen im Kino sind.

Was gibt es Neues in der Kinowelt?

Für große und kleine Kinobesucher dürfte der Film „Catweazle“ interessant sein, vereint er doch Otto Walkes komödiantische Art mit einem spannenden Abenteuerfilm für Kinder. Ab dem 12.8.2021 kommen Tom und Jerry in die Kinos und dürften alle Liebhaber des streitenden Duos zum Lachen bringen. Ab dem 2.09.2021 steht „Hilfe, ich habe meine Freunde geschrumpft“ für alle größeren Kinder auf dem Spielplan und Kinder ab 6 Jahren dürfen sich auf den Film „Die Pfefferkörner und der Schatz der Tiefsee“ freuen. Wer sich genauer informieren möchte, schaut am besten in das aktuelle Kinoprogramm.

Trotz Corona steht dem Kinovergnügen seit Anfang Juli nichts mehr im Weg und Sie können Ihrem Nachwuchs wieder einen spannenden Nachmittag im Kino bereiten. Suchen Sie den passenden Film für Ihr Kind aus, reden Sie anschließend über das, was durch den Film in Ihrem Kind berührt wurde und genießen Sie wieder diese besondere Atmosphäre, die nur ein Kinosaal zu bieten hat.

Fazit

Lassen Sie Ihr Kind nicht nur Online-Spiele spielen oder draußen toben. Für die Familie ist es schön, zusammen etwas zu unternehmen. Und ein Kino-Besuch ist gerade für die Jüngsten ein aufregendes Erlebnis.

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